Alkohol beim Bewerbungsgespräch ist jetzt Pflichtverletzung

Politik

Wenn Empfänger von Grundsicherung ungepflegt oder alkoholisiert zum Vorstellungsgespräch antreten, kann es für sie teuer werden. Das sagt eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit aus.

Die neue Weisung an die Jobcenter greift zum 1. Juli - dann tritt auch die Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, das künftig Grundsicherung heißt. (Symbolbild)

Die neue Weisung an die Jobcenter greift zum 1. Juli - dann tritt auch die Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, das künftig Grundsicherung heißt. (Symbolbild)

(Foto: Jens Kalaene/dpa)

Nürnberg/Berlin - Empfänger von Sozialleistungen wie der neuen Grundsicherung können künftig Leistungen gekürzt bekommen, wenn sie ungepflegt oder unter Alkohol zum Vorstellungsgespräch erscheinen. Das geht aus einer aktualisierten Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter hervor. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

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