Alkohol beim Bewerbungsgespräch ist jetzt Pflichtverletzung
Politik
Wenn Empfänger von Grundsicherung ungepflegt oder alkoholisiert zum Vorstellungsgespräch antreten, kann es für sie teuer werden. Das sagt eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit aus.
Die neue Weisung an die Jobcenter greift zum 1. Juli - dann tritt auch die Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, das künftig Grundsicherung heißt. (Symbolbild)
(Foto: Jens Kalaene/dpa)
Nürnberg/Berlin - Empfänger von Sozialleistungen wie der neuen Grundsicherung können künftig Leistungen gekürzt bekommen, wenn sie ungepflegt oder unter Alkohol zum Vorstellungsgespräch erscheinen. Das geht aus einer aktualisierten Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter hervor. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen