Allegmeine Geschäftsbedingungen Zeitung
1.
Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Vertragspartner des Kunden ist die
Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Vertragspartner des Kunden ist die
Karl Elser GmbH Buch- und Zeitungsverlag
Kißlingweg 35
75417 Mühlacker
Kißlingweg 35
75417 Mühlacker
Geschäftsführer: Hans-Ulrich Wetzel, Brigitte Wetzel-Händle
RG Mannheim HRB 510276 | UST.-ID-Nr. DE811177426
RG Mannheim HRB 510276 | UST.-ID-Nr. DE811177426
2.
Geschäftsgrundlage ist die Lieferung/Zustellung der Tageszeitung. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (5 Tage vorher) beim Mühlacker Tagblatt eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme.
Geschäftsgrundlage ist die Lieferung/Zustellung der Tageszeitung. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (5 Tage vorher) beim Mühlacker Tagblatt eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme.
3.
Der Bezugspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist generell im Voraus fällig. Die Bezahlung kann durch SEPA-Lastschrift, per Dauerauftrag oder Überweisung erfolgen. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit im Mühlacker Tagblatt angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Die sogenannte Pre-Notificationsfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.
Der Bezugspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist generell im Voraus fällig. Die Bezahlung kann durch SEPA-Lastschrift, per Dauerauftrag oder Überweisung erfolgen. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit im Mühlacker Tagblatt angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Die sogenannte Pre-Notificationsfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.
4.
Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfrist-setzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzögerungsschaden einschließlich der Mahnungskosten geht zu Lasten des Abonnenten.
Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfrist-setzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzögerungsschaden einschließlich der Mahnungskosten geht zu Lasten des Abonnenten.
5.
Abbestellungen sind bis zum 20. eines Monats zum Monatsende schriftlich an das Mühlacker Tagblatt zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
Abbestellungen sind bis zum 20. eines Monats zum Monatsende schriftlich an das Mühlacker Tagblatt zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
6.
Widerrufsbelehrung | Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (innerhalb von einem Monat, wenn Ihnen diese Belehrung erst nach der ersten Teillieferung zugegangen ist) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ein Widerruf ist zu richten an: Mühlacker Tagblatt, Leserservice, Kißlingweg 35, 75417 Mühlacker oder per Email an vertrieb@muehlacker-tagblatt.de
Widerrufsbelehrung | Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (innerhalb von einem Monat, wenn Ihnen diese Belehrung erst nach der ersten Teillieferung zugegangen ist) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ein Widerruf ist zu richten an: Mühlacker Tagblatt, Leserservice, Kißlingweg 35, 75417 Mühlacker oder per Email an vertrieb@muehlacker-tagblatt.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
7.
Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
8.
Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 5 Tage vorher beim Mühlacker Tagblatt eingegangen ist. Bei Umzügen ist die neue Anschrift mitzuteilen.
Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 5 Tage vorher beim Mühlacker Tagblatt eingegangen ist. Bei Umzügen ist die neue Anschrift mitzuteilen.
9.
Eine ordnungsgemäße Zustellung liegt vor, wenn das Mühlacker Tagblatt von einem Beauftragten des Verlags in den Besitz des Abonnenten gelangt bzw. bis zum Briefkasten bzw. der Zeitungsröhre ausgeliefert ist. Die Lieferung des Abonnements erfolgt an die jeweils angegebene Anschrift. Der Abonnent ist verpflichtet, einen ausreichend großen Briefkasten oder eine Zeitungsröhre für jedermann zugänglich zu machen. Ist eine Zustellung aufgrund von Umständen, die der Besitzer zu vertreten hat, nicht möglich, lehnt der Verlag sämtliche Schadensersatzforderungen des Abonnenten ab. Bei Lieferung der Zeitung per Post hat der Verlag die ihm obliegende Lieferungsverpflichtung mit der Anlieferung beim Briefzentrum der Deutsche Post AG erfüllt. Die Gefahr geht ab diesem Zeitpunkt auf den Bezieher über. Eine Lieferung am Erscheinungstag kann in diesem Fall nicht zugesichert werden.
Eine ordnungsgemäße Zustellung liegt vor, wenn das Mühlacker Tagblatt von einem Beauftragten des Verlags in den Besitz des Abonnenten gelangt bzw. bis zum Briefkasten bzw. der Zeitungsröhre ausgeliefert ist. Die Lieferung des Abonnements erfolgt an die jeweils angegebene Anschrift. Der Abonnent ist verpflichtet, einen ausreichend großen Briefkasten oder eine Zeitungsröhre für jedermann zugänglich zu machen. Ist eine Zustellung aufgrund von Umständen, die der Besitzer zu vertreten hat, nicht möglich, lehnt der Verlag sämtliche Schadensersatzforderungen des Abonnenten ab. Bei Lieferung der Zeitung per Post hat der Verlag die ihm obliegende Lieferungsverpflichtung mit der Anlieferung beim Briefzentrum der Deutsche Post AG erfüllt. Die Gefahr geht ab diesem Zeitpunkt auf den Bezieher über. Eine Lieferung am Erscheinungstag kann in diesem Fall nicht zugesichert werden.
10.
Die Zustellung durch Austräger sollte von Montag bis Samstag bis 06.00 Uhr erfolgt sein. Erfolgt die Zustellung per Träger unregelmäßig oder verspätet, verpflichtet sich der Verlag, innerhalb angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen. Zustellungsmängel können unter der Rufnummer 07041/805-38, schriftlich an die Verlagsadresse, sowie unter der E-Mail-Adresse vertrieb@muehlacker-tagblatt.de gemeldet werden. Ist die Zustellung durch krankheitsbedingten Ausfall des Trägers oder wegen technischer Schwierigkeiten bis zum genannten Zeitpunkt nicht möglich, werden bei Reklamationen die Zeitungen im Laufe des Tages nachgeliefert. Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden des Verlags oder infolge von höherer Gewalt, Störungen des Betriebs bzw. auf den Versandwegen, Arbeitskampf oder Verbot eintreten, übernimmt der Verlag keine Haftung. Ein Anspruch auf Kürzung oder Rückzahlung des Bezugsgeldes besteht nicht. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare wird kein Ersatz geleistet.
Die Zustellung durch Austräger sollte von Montag bis Samstag bis 06.00 Uhr erfolgt sein. Erfolgt die Zustellung per Träger unregelmäßig oder verspätet, verpflichtet sich der Verlag, innerhalb angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen. Zustellungsmängel können unter der Rufnummer 07041/805-38, schriftlich an die Verlagsadresse, sowie unter der E-Mail-Adresse vertrieb@muehlacker-tagblatt.de gemeldet werden. Ist die Zustellung durch krankheitsbedingten Ausfall des Trägers oder wegen technischer Schwierigkeiten bis zum genannten Zeitpunkt nicht möglich, werden bei Reklamationen die Zeitungen im Laufe des Tages nachgeliefert. Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden des Verlags oder infolge von höherer Gewalt, Störungen des Betriebs bzw. auf den Versandwegen, Arbeitskampf oder Verbot eintreten, übernimmt der Verlag keine Haftung. Ein Anspruch auf Kürzung oder Rückzahlung des Bezugsgeldes besteht nicht. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare wird kein Ersatz geleistet.
11.
Bei dem vom Verlag angebotenen Urlaubsservice für das Mühlacker Tagblatt sind Lieferunterbrechungen des Abonnements möglich, wenn weder eine Zeitungsspende, eine Nachsendung noch eine Umleitung an Dritte beauftragt wird. Bei einer durchgehenden Lieferunterbrechung von mindestens 12 Erscheinungstagen, erteilt der Verlag eine Gutschrift für die anteiligen Abonnementgebühren. Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen und Reiseabonnements müssen die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Nachsendungen per Post im Inland und ins Ausland erfolgen gegen Erstattung einer Nachsendegebühr. Bei Abbestellung eines Abonnements ist eine Gutschrift der anteiligen Abonnementgebühren für eine Lieferunterbrechung während des Laufs der Abbestellungsfrist nicht möglich.
Bei dem vom Verlag angebotenen Urlaubsservice für das Mühlacker Tagblatt sind Lieferunterbrechungen des Abonnements möglich, wenn weder eine Zeitungsspende, eine Nachsendung noch eine Umleitung an Dritte beauftragt wird. Bei einer durchgehenden Lieferunterbrechung von mindestens 12 Erscheinungstagen, erteilt der Verlag eine Gutschrift für die anteiligen Abonnementgebühren. Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen und Reiseabonnements müssen die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Nachsendungen per Post im Inland und ins Ausland erfolgen gegen Erstattung einer Nachsendegebühr. Bei Abbestellung eines Abonnements ist eine Gutschrift der anteiligen Abonnementgebühren für eine Lieferunterbrechung während des Laufs der Abbestellungsfrist nicht möglich.
12.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
Stand: 25. Oktober 2012