Umfassendes Geständnis schützt vor Gefängnis

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Seine Redefreude brachte einem Angeklagten zwar ein Verfahren ein, aber Amtsgerichtsdirektor Lindner ebnet ihm Weg für Neuanfang

Enzkreis. Dafür, dass der Angeklagte das Polizeirevier Mühlacker mit dem Beichtstuhl verwechselte, als er sich bei einer Vernehmung zu einer führerscheinlosen Fahrt auch 35 Drogenkäufe in Knittlingen von der Seele redete, wäre er beinahe ins Gefängnis gewandert. Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Freiheitsstrafe setzte Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner am Donnerstag jedoch auf eine Bewährungsstrafe als „Hilfestellung“ und räumte mit der Bildung von zwei Gesamtstrafen, die fünf noch nicht vollstreckte Urteile abdecken, auch die Gerichtsakte des Angeklagten auf.

Die Redewendung „Freie Fahrt für freie Bürger“ schien der 28-Jährige in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung sehr eigenwillig interpretiert zu haben. Bevor er sich am 31. Juli vergangenen Jahres mit Marihuana im Blut, aber ohne Führerschein hinter das Lenkrad klemmte und in eine Verkehrskontrolle rauschte, hatte er sich bereits im April, Mai und Juni viermal ohne Lappen erwischen lassen. Einmal gondelte er – nicht ganz unauffällig – in einem Auto ohne Beifahrertür und Stoßstange über die Straßen. In Bretten lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Dafür kassierte der Angeklagte mehrere Geldstrafen und eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Weitere Geldstrafen hagelte es für eine Sachbeschädigung und einen Betrug. Drei Gerichte beschäftigte der Wiederholungstäter 2017.

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