Verwaltung: „Grundsteuerbremse“ wäre rechtswidrig
Mühlacker
Wunsch aus dem Mühlacker Gemeinderat nach einer Deckelung für Härtefälle würde dem Landesgrundsteuergesetz widersprechen.
Mühlacker. Die Stadt Mühlacker darf laut der Verwaltung die künftigen Grundsteuerbeträge, wenn im kommenden Jahr die Reform umgesetzt wird, nicht einfach deckeln, um Härtefälle zu vermeiden.
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