„Drehscheibe“: Streit um Strafzettel hält an
Mühlacker
Besucherin des Mühlacker Einkaufszentrums wird zur Kasse gebeten, weil sie gleich zwei Parkscheiben ausgelegt hat. Stadt sieht die rigide Reaktion der Überwachungsfirma zwar als rechtens an, spricht aber von einer „abschreckenden Wirkung“ gegenüber der Kundschaft.

Man muss genau hinschauen, um alle Geschäftsbedingungen auf den „ Drehscheibe“-Parkdecks lesen zu können. Foto: Steigleder
Mühlacker. Nicht das erste Mal gibt es rund um das Einkaufszentrum „Drehscheibe“ in Mühlacker Ärger wegen rigider Parkplatzkontrollen. Weil sie gleich zwei Parkscheiben ausgelegt hatte und dies gegen die Regeln der Parkplatz-Überwachungsfirma Park & Control PAC GmbH verstieß, wurde eine Lienzingerin zu einer Strafe von 30 Euro verdonnert. Dabei fühlt sie sich nicht nur unfair behandelt, sondern auch als Kundin der Geschäfte vergrault.
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