Droht juristisches Tauziehen um AKW-Abfall?
Maulbronn
Enzkreis-Dezernent äußert sich zur Zuweisung freigemessenen Abfalls
Maulbronn/Enzkreis. Das baden-württembergische Umweltministerium vertritt den Standpunkt, dass freigemessener mineralischer Abfall aus dem Rückbau atomarer Anlagen im Landkreis Karlsruhe auf der Deponie Hamberg in Maulbronn entsorgt werden kann (wir berichteten). Der Enzkreis und der Landkreis Karlsruhe sehen die Sache wie berichtet anders. Das Ministerium könnte der Deponie den Abfall am Ende jedoch zuweisen. Diesbezüglich teilt der beim Enzkreis in der Sache zuständige Dezernent Frank Stephan mit: „Eine Zuweisung ist nach §29 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglich, eröffnet dann jedoch den Rechtsweg.“ Das heißt, dass am Ende ein Gericht darüber entscheiden könnte, ob freigemessener Abfall nach Maulbronn kommt oder nicht.
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