Pumptrack: Baurechtsbehörde bremst Pläne aus

Illingen

Landratsamt fordert von der Gemeinde Illingen für die Freizeitanlage in Schützingen die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Bevor diese aktuellen Pläne für eine Pumptrackanlage Realität werden können, ist laut Baurechtsbehörde ein Bebauungsplan aufzustellen. Foto: Stahlfeld

Bevor diese aktuellen Pläne für eine Pumptrackanlage Realität werden können, ist laut Baurechtsbehörde ein Bebauungsplan aufzustellen. Foto: Stahlfeld

Illingen. Der seit fünf Jahren diskutierte Bau einer Pumptrackanlage in Schützingen verschiebt sich weiter. Zwar lagen dem
Illinger Gemeinderat in dieser Woche schon die Unterlagen für einen Baubeschluss und eine Ausschreibung der Arbeiten vor, allerdings war noch tags zuvor im Rathaus eine E-Mail aus dem Landratsamt Enzkreis eingegangen, die alle (Zeit-)Pläne gehörig durcheinanderwirbelte. Die dortige Baurechtsbehörde ist der Ansicht, dass vor dem Start für die Freizeitanlage die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig ist.

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