Hallensturz in Illingen: Landgericht weist Klage ab
Illingen
Statt Schadensersatz von der Gemeinde zu bekommen, muss die Klägerin, die 2015 durchs Dach stürzte, die Kosten des Verfahrens tragen.

Karlsruhe/Illingen. „Klage abgewiesen“ – es benötigt nur zwei Worte, um das Urteil im Zivilverfahren um den tragischen Sturz der Klägerin durch ein Oberlicht der Stromberghalle im Sommer 2015 zusammenzufassen. Doch die Zivilrichterin am Landgericht Karlsruhe nimmt sich am Freitagmittag mehr Zeit, um ihre Entscheidung zu begründen. Das Gericht sehe es nicht als erwiesen an, dass die Gemeinde Illingen vom Treiben auf dem Hallendach gewusst habe. Im Gegenteil: Die Jugendlichen, die sich dort getroffen hätten, hätten gewusst, dass es verboten ist, schließlich mussten sie erst ein Tor überwinden und dann eine Feuerleiter in rund zwei Metern Höhe erreichen, um auf das Hallendach zu gelangen.
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