BGH prüft Verjährung von Auskunftsanspruch zu Miethöhe
Wirtschaft
Ist meine Miete zu hoch? Das fragen sich viele, manche gehen dagegen vor. Doch wenn sie das spät in Angriff nehmen, können Verjährungsfristen in die Quere kommen. Ob das fair ist, will nun der BGH klären.
Berliner Mieter wollen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Verstöße gegen die Mietpreisbremse geltend machen.
(Foto: Uli Deck/dpa)
Karlsruhe - Wer den Verdacht hat, zu viel Miete zu bezahlen und das auch nachweisen will, braucht vom Vermieter bestimmte Auskünfte - etwa über das Baujahr des Hauses oder Modernisierungen. Was aber passiert, wenn der Anspruch auf Auskunft eigentlich verjährt ist, bevor der Anspruch auf Rückzahlung möglicherweise überhöhter Miete geltend gemacht wird?
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