Automaten-Sprenger: Lebenslang für mörderische Flucht
Wiernsheim
Urteil im Fall Wiernsheim: Schwurgericht ahndet die Geisterfahrt eines Täters über die A 6, die einem Unbeteiligten das Leben kostet.
Die Wiernsheimer Sparkassen-Filiale nach der Automaten-Sprengung. Foto: Archiv/Fotomoment
„An den Haaren herbeigezogen“ sei die Behauptung des 30-jährigen Fahrers des Fluchtfahrzeugs gewesen, wonach er aus Panik und Überforderung heraus als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs gewesen sei. Diese deutlichen Worte hat der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe am Freitag gefunden, als er das Urteil gegen die Geldautomaten-Sprenger von Wiernsheim verkündete. Demnach muss der Todesfahrer wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Seine jüngeren Mitangeklagten wurden wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Diebstahl zu fünf und fünfeinhalb Jahren verurteilt.
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