Die finanzielle Beinfreiheit des Rathauschefs schrumpft
Wiernsheim
Änderung der Wiernsheimer Hauptsatzung beinhaltet engere Kontrolle des Bürgermeisters bei Ausgaben und ermöglicht Online-Sitzungen.
Wiernsheim. Insbesondere eine Anpassung der finanziellen Zuständigkeiten im Verhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeinderat war eine Motivation, die Hauptsatzung der Gemeinde Wiernsheim zu überarbeiten. Im Einzelfall kann der Bürgermeister unter anderem nun nur noch bis zum Höchstbetrag von 30000 Euro Mittel nach dem Haushaltsplan verwenden und im Einzelfall über außerplanmäßige Ausgaben bis zu 8000 Euro selbstständig entscheiden. Auch bezogen auf die Veräußerung, den Erwerb und Tausch von Grundstücken beträgt der Verfügungsrahmen künftig 30 000 Euro. Seit Mitte 2014 seien es bis zu 50000 Euro gewesen, hob Gemeinderat Jörg Blessing von der Liste LAND hervor. Die damalige Diskussion habe sich im Gemeinderat darum gedreht, ob sich das Gremium selbst entmachtet habe. Über den Entwurf der aktuell überarbeiteten Hauptsatzung sagte er: „Das ist kein Misstrauen gegenüber dem neu gewählten Bürgermeister. Es hat mich aber all die Jahre geplagt, wenn der Bürgermeister kam und sagte: ,Ich habe dieses oder jenes gekauft oder verkauft.‘“ Als Gemeinderat wolle er schon einen Einfluss haben bei wichtigen Fragen, die das Gremium mitentscheiden müsse, etwa die Veräußerung von Grundstücken. Er ging auf die Historie der Hauptsatzung ein. Es handle sich nun um Zahlen mit Augenmaß, die nicht übertrieben niedrig, aber auch nicht unangemessen hoch seien. Gemeint ist der finanzielle Spielraum, innerhalb dessen der Bürgermeister selbstständig Ausgaben tätigen darf. Das müsse dem Bürgermeister, der mit Transparenz werbe, ja entgegenkommen. „Ich werbe für diese Satzungsänderung.“ Matthias Enz kritisierte zwar den Stil des Gemeinderats, die neue Hauptsatzung bereits vor seiner Amtseinsetzung in die Wege zu leiten, meinte ansonsten aber: „Ich gebe gerne Verantwortung ab.“
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