Schmähschreiber gibt sich reumütig
Pforzheim
Weil er den Fahrlehrer seiner Frau bedroht hat, muss sich ein Pforzheimer vor Gericht verantworten.

Sein Smartphone hat ein Angeklagter aus Wut über eine nicht bestandene Fahrprüfung seiner Frau genutzt, um damit Drohungen zu verschicken. Foto: Archiv
Pforzheim. Dass bei der zehnten vermasselten Fahrprüfung der Ehefrau Unmut hochkochen kann, konnte das Schöffengericht noch nachvollziehen, dass der Angeklagte den Fahrlehrer per WhatsApp mit „Kopf-ab“ bedroht hat, um Führerschein oder Fahrstunden-Rückerstattung zu erhalten, nicht. Es verurteilte den 46-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Die Hiobsbotschaft seiner Frau erreichte den Familienvater aus Pforzheim am Morgen des 18. Mai 2022. Nach knapp einer Stunde Prüfung sei sie durchgefallen, berichtete sie ihrem Mann und zeigte dabei möglicherweise auch mit dem Finger auf den Nebenmann im Pkw, der sie in knapp 20 Fahrstunden auf die Wiederholung vorbereitet hatte, ihr bei der Prüfung aber überflüssigerweise ins Lenkrad gegriffen habe.
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