Mann ritzt Hakenkreuze in Straßenasphalt

Pforzheim

Angeklagter bestreitet vehement die Vorwürfe, muss aber trotzdem eine Geldstrafe von 900 Euro bezahlen.

Pforzheim. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist in Deutschland ein Strafdelikt, und das Hakenkreuz zählt in besonderer Weise dazu. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilte denn auch das Pforzheimer Amtsgericht einen ehemaligen Landschaftsgärtner. Er wurde am 9. Oktober 2025 dabei beobachtet, wie er mit einer Eisenstange drei Hakenkreuze in den Asphalt der „Mittleren Steige“ in Neuenbürg ritzte. Eine zufällig vorbeikommende Spaziergängerin hatte den Mann nicht nur beobachtet, sondern auch der Neuenbürger Polizei gemeldet und eine präzise Personenbeschreibung abgegeben.

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