Beleidigungen und Drohungen führen zu weiterer Haft
Pforzheim
Gericht in Pforzheim quittiert die Ausraster eines 59-Jährigen mit einem vordergründig harten Urteil. Doch es gibt eine lange Vorstrafenliste.
Pforzheim. Als Quittung für Beleidigungen und Bedrohungen gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Es mussten also eine ganze Reihe von außergewöhnlichen Bedingungen zusammenkommen, damit ein 59-Jähriger einen Prozess vor dem Amtsgericht Pforzheim mit einer Haftstrafe verließ.
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