DNA überführt Täter nach über zwei Jahrzehnten
Pforzheim
Berufungsverhandlung im Fall eines Sexualverbrechens an einem Kind: Angeklagter gibt sich letztlich mit Urteil zufrieden.
Pforzheim (wai). Es war ein schreckliches Sexualverbrechen, für das ein bis dahin Unbescholtener im Spätjahr 2019 vom Amtsgericht Pforzheim zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Vor jetzt 23 Jahren hatte sich der Angeklagte während eines Besuchs in Pforzheim unter Gewaltandrohung über ein neunjähriges Mädchen her- und sich nach brutalen sexuellen Übergriffen unerkannt aus dem Staub gemacht. Seine DNA hatte er damals hinterlassen. Erst 20 Jahre später kam man ihm auf die Schliche, als er mit seinem Samen gefüllte Spritzen auf Hosen und Röcken zufällig vorbeikommender Frauen und Mädchen entleerte. Beim Abgleich der DNA-Spuren mit jenen des zurückliegenden Falles entdeckte die Polizei die Übereinstimmung.
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