Burger King: Stadt sieht sich bestätigt

Pforzheim

Pforzheim (pm). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 25. August dieses Jahres bestätigt, dass die Ablehnung eines Burger-King-Restaurants am alten Standort an der Karlsruher Straße durch das Pforzheimer Baurechtsamt rechtens war. Der Beschluss des VGH sei unanfechtbar, so dass nun davon ausgegangen werden könne, dass das Verfahren insgesamt damit seinen Abschluss gefunden habe, heißt es in einer Reaktion aus der Pforzheimer Stadtverwaltung. Die Stadt sehe in dem Gerichtsurteil eine Bestätigung dafür, dass das Baurechtsamt in einem komplexen Verfahren die richtige Entscheidung zugunsten der Allgemeinheit getroffen habe.

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