Ankläger fordert lebenslange Haftstrafe

Pforzheim

Plädoyers im Mordprozess: Oberstaatsanwalt ist überzeugt, dass ein Pforzheimer Schmuckhändler heimtückisch ermordet wurde. Angeklagter rückt bis zuletzt nicht von seiner Unschuldsversion ab. Sein Verteidiger überrascht alle mit einer Alternativgeschichte.

Pforzheim/Karlsruhe. Seit 13 Jahren beschäftigt sich Harald Lustig als Oberstaatsanwalt mit Tötungsdelikten. Gestern stellte er in seinem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe fest: „Ich habe selten so einen intelligenten Angeklagten gesehen, dem ein Mord vorgeworfen wird.“ Dass der 37-Jährige auf der Anklagebank am 21. Juni 2019 heimtückisch einen Pforzheimer Schmuckhändler getötet hat, sei in dem aufwendigen Indizienprozess bewiesen worden. Lustig forderte wegen Mordes nicht nur eine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern zusätzlich ein Jahr und sechs Monate wegen des Besitzes von fast 1700 kinderpornografischen Bildern und Videos.

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