bfv begnadigt gesperrte Spieler
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Karlsruhe/Enzkreis (pm). Vor den ersten Pflichtspielen hat das Präsidium des Badischen Fußballverbands (bfv) die teilweise Begnadigung gesperrter Spielern beschlossen. Bei der Aussetzung des Spielbetriebs in Folge der Corona-Krise im März seien bei den Herren und Frauen im bfv-Gebiet noch 210 Sperrstrafen offen gewesen, so der bfv. „Der größte Teil der Sperrstrafen wäre durch eine gewohnte Fortführung des Spielbetriebs abgegolten, da es sich überwiegend um Pflichtspielsperren handelt.“
Eine entsprechende Abgeltung sei jedoch durch die Aussetzung des Spielbetriebs nicht möglich gewesen. Daher habe das Präsidium entschieden, die noch nicht verbüßten Sperren von höchstens vier Pflichtspielen zu erlassen – das seien 195. Damit verbleiben laut bfv nur noch 15 Sperrstrafen, denen größere Vergehen zugrunde lägen. „Diese Sperrstrafen werden jedoch ebenfalls um vier Spiele reduziert“, erklärt der Verband, der betont: Zeitsperren blieben von der Gnadenentscheidung unberührt, weil es sich hierbei um grobe Vergehen handle, die unabhängig von dem Verlauf des Spieljahres getroffen worden seien.
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