Zweifel sprechen für den Angeklagten
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Maulbronn/Mühlacker. Einen Freispruch vor dem Amtsgericht Maulbronn hat gestern ein 33-jähriger Angeklagter erwirkt, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, er habe in einem Senderstädter Bistro einem anderen Gast ins Gesicht geschlagen, wobei sich dieser ein blutende Platzwunde zuzog, die im Krankenhaus genäht werden musste. Zu Recht, so Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner, habe die Verteidigung in ihrem Plädoyer auf den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ hingewiesen. Es bestehe die ernsthafte Möglichkeit, dass es ein anderer gewesen sein könnte, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
In den frühen Morgenstunden des 4. Februar war es im Raucherraum des Bistros und auf der Treppe zum höher gelegenen Lokal wegen einer länger zurückliegenden Geschichte zu einem verbalen Streit zwischen dem Angeklagten und einem Gast gekommen. Anscheinend wollte das spätere Opfer diesen Streit schlichten und fing sich dabei einen Hieb ans Kinn ein. Er wolle nicht behaupten, dass der Schlag ihm gegolten habe, sagte der 29-jährige Nebenkläger gestern aus. Aber er sei sich hundertprozentig sicher, dass der Angeklagte geschlagen habe.
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