Zweifel an Erinnerungen
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Sexueller Missbrauch: Gutachten bringt Anklage ins Wanken – Angeklagter freigesprochen
Pforzheim. Ein 56-Jähriger soll sich 2005 in seiner Pforzheimer Mietwohnung an einer damals 13-Jährigen vergriffen haben. Nur Einbildung? Ein Gutachten sorgt für Skepsis gegenüber den Erinnerungen des vermeintlichen Opfers. Das Schöffengericht hat den Angeklagten freigesprochen.
Der Fall schien unkompliziert. Die heute 23-Jährige weiß noch ganz genau, wie alles passiert ist – wie sie sich ausziehen sollte und wie ein etwa 50-Jähriger sie befingerte. Die Zeugin kann den Tatort bis auf die Couch, auf der sie mit gespreizten Beinen saß, beschreiben. Sie kennt den Vornamen des Täters, bei einer Fotovorlage der Polizei erkennt sie sein Gesicht. Die Polizisten, bei denen sie die Tat nach einer jahrelangen Verdrängungsphase im Jahr 2014 anzeigte, zweifelten nie an ihren Schilderungen. Auch Psychologen und Therapeuten, die das schwer erziehbare Mädchen in verschiedenen Lebensabschnitten betreuten, glaubten ihrer Patientin die Andeutungen über einen sexuellen Missbrauch.
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