Zweifel am Rechtssystem
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Zum Bericht „Kein Heroin zum Schnäppchenpreis“ vom 20. Mai im MT: Wenn im Bericht der Sachverhalt vollständig wiedergegeben wurde, muss man unser Rechtssystem oder die Urteilsfähigkeit der Richterinnen in Zweifel ziehen. Ein Mann hat gegenüber einer verdeckten Ermittlerin behauptet, preiswert Heroin besorgen zu können, was er aber trotz mehrmaliger Aufforderung nicht konnte. Trotzdem wurde er wegen Drogenhandels angeklagt und zu einer Strafe von 140 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Mit mehr als 90 Tagessätzen gilt er jetzt auch noch als vorbestraft. Welches Gesetz hat er mit der Behauptung gebrochen? Ist Aufschneiderei jetzt ein Verbrechen? Oder ist die Geldstrafe eine Entschädigung für den erfolglosen Einsatz der Ermittlerin?
Volker Hähnle, Knittlingen
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