Zusätzliche Regeln beim Handel mit Rindern

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Enzkreis/Pforzheim (pm). Der Rinderbestand in Baden-Württemberg ist von der EU-Kommission als frei von der Viruserkrankung „BHV1“ eingestuft worden. Das wirkt sich auf den Tierhandel aus. Zum Schutz vor einer Wiedereinschleppung gelten nun zusätzliche Bestimmungen für die Einfuhr von Rindern aus den nicht als sicher eingestuften Bundesländern. Laut Mitteilung des Landratsamts ist die Rinderseuche für Menschen ungefährlich, kann für die Tiere jedoch tödlich enden. Alle Regelungen stehen in einem Merkblatt, das beim Verbraucherschutz- und Veterinäramt angefordert werden kann. Telefonisch unter der Rufnummer 07231/3089401 oder per E-Mail: veterinaeramt@enzkreis.de. Die Infos gibt es auch im Netz unter www.enzkreis.de.

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