„Zum ersten Mal gelernt, was Respekt ist“
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Maulbronner Amtsgericht verurteilt Flüchtling aus Syrien wegen sexueller Belästigung, Körperverletzung und Nötigung
Eine Folge der Silvesternacht in Köln sind Neuerungen im Sexualstrafrecht. Es gibt seitdem etwa das Delikt „sexuelle Belästigung“. Der neue Paragraf 184i kam jetzt vor dem Maulbronner Amtsgericht zur Anwendung.
Maulbronn. (md). Am Dienstag wurde ein 28-jähriger Syrer, der 2015 nach Deutschland geflüchtet war, unter anderem wegen sexueller Belästigung verurteilt, außerdem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung. Richter Dr. Bernd Lindner sah es als erwiesen an, dass der Mann im Mai 2017 an der alten Eisenbahnbrücke in Mühlacker zwei Mädchen, die heute 17 Jahre alt sind, massiv bedrängt hatte. Die Jugendlichen hatten an der Brücke mit Freunden Bier getrunken, als der Angeklagte mit einem Freund hinzukam. „Sie haben versucht, ein Gespräch anzufangen“, schilderte eines der Opfer vor Gericht. Dann kam es zum Übergriff durch den 28-Jährigen: „Er packte meinen Oberschenkel und wollte immer höher. Ich wollte seine Hand wegtun, war aber viel zu schwach.“ Der Syrer habe sie dann noch mit erhobener Hand dazu genötigt, Wodka zu trinken, schilderte die Jugendliche. Später habe der Mann von ihr abgelassen.
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