Zu viel oder zu wenig Geld bezogen?

Archiv

Wende in einem Betrugsfall: Möglicherweise ist der Angeklagte unschuldig

Maulbronn. Der Vorwurf, wegen dem sich ein Mann vor dem Maulbronner Amtsgericht verantworten muss, lautet schlicht: Betrug. Er soll sich, nachdem er eine Arbeit angenommen hatte, nicht bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet haben – und stattdessen parallel zum Lohn noch weiterhin seine Leistungen bezogen haben. Und das nicht nur einmal, sondern zweimal. Entsprechend skeptisch ist Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner auch, als er am Dienstagvormittag die Verhandlung eröffnet. „Herr Richter, Sie müssen mir glauben, es war nie meine Absicht, Leistungen zu erschleichen“, sagt der Angeklagte. Der Vorsitzende macht keinen Hehl daraus: Das würde nahezu jeder Angeklagte beteuern, und in fast jedem Fall sei es so, dass der Beschuldigte auf dem Amt angerufen, die Änderung telefonisch mitgeteilt haben wolle – nur ausgerechnet diese Telefonate, beziehungsweise Aktenvermerke zu selbigen, würden aus Sicht der Angeklagten leider in den Unterlagen fehlen.

Zu viel oder zu wenig Geld bezogen?

Betrüger – oder nicht? Das wird vor Gericht geklärt. Foto: Disselhoff

So scheint es laut Staatsanwaltschaft und Aussage einer Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit auch dieses Mal zu sein. Der Angeklagte, ein Berufskraftfahrer, beteuert: Er habe am 14. August Bescheid bekommen, dass er einen Job bei einer Sicherheitsfirma annehmen könne, habe dort einen Tag später angefangen und am 16. August telefonisch eine entsprechende Meldung gemacht – und sich dabei nach Übergangsgeld erkundigt, das ihm zugesagt worden sei. Vier Wochen später hatte er den Job verloren, wollte sich aber nicht erneut um Leistungen der Agentur bemühen, sondern stattdessen eine neue Beschäftigung suchen. Kurz darauf habe er wieder in Lohn und Brot gestanden. Sein neuer Arbeitgeber habe dies der Agentur für Arbeit mitgeteilt, wie aus den Unterlagen hervorgeht. Dadurch sei aufgefallen, dass ihm keine Leistungen mehr zustünden. Die Agentur für Arbeit wollte die scheinbar zu viel bezahlten Leistungen zurück. Die Mühlen der Bürokratie und letztendlich auch der Justiz begannen zu mahlen. Gegen einen Strafbefehl hat der Angeklagte Berufung eingelegt – und so kam es zur gestrigen Hauptverhandlung.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen