Zu spät reagiert

Archiv

Verfahren wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung

Maulbronn (ra). Indem er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen hat, ist ein Ex-Geschäftsführer, der wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung angeklagt war, dem Risiko ausgewichen, möglicherweise zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt zu werden – was automatisch einen Eintrag im Zentralregister nach sich gezogen hätte. Es blieb damit bei der Geldstrafe von 1800 Euro.

Zudem ist dem Angeklagten nach dem GmbH-Gesetz untersagt, in den kommenden fünf Jahren ein Unternehmen zu führen. Zwischen September und Anfang Oktober 2013 habe der Angeklagte, damals Geschäftsführer eines Handwerksbetriebs, bei einem langjährigen Lieferanten Material im Gesamtwert von knapp 570 Euro bestellt, obwohl er gewusst habe, dass das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig war, warf Wirtschaftsstaatsanwalt Klaus Stohrer dem Mann vor. Zudem wäre dies der Zeitpunkt gewesen, um einen Insolvenzantrag zu stellen, den der Angeklagte jedoch bis Ende Dezember hinauszögerte.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen