Zollgüterhalle bleibt erhalten
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Pforzheim (pm). Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat eine Klage von Lidl gegen die Stadt Pforzheim auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung abgewiesen.
Der Discounter ist Eigentümer eines Grundstücks in Pforzheim, das mit einer in den Jahren 1911/1912 errichteten ehemaligen Zollgüterhalle bebaut ist. Diese ist – zusammen mit dem Verwaltungsgebäude auf dem Nachbargrundstück – als Kulturdenkmal deklariert. Ende 2014 beantragte Lidl den Neubau eines Lebensmittelmarkts unter Abbruch der historischen Halle, worauf die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde ihre Zustimmung verweigerte.
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