Zoll kontrolliert im Gaststättengewerbe
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Karlsruhe/Enzkreis (pm). Unter Gastronomiebetrieben kommt es zu Verstößen gegen Vorschriften. Dies zeigte eine bundesweite Kontrollaktion, bei welcher der Zoll die Beschäftigungsverhältnisse im Gaststättengewerbe überprüfte. Mit über 70 Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beteiligte sich auch das Hauptzollamt Karlsruhe in seinem Bezirk, zu dem die Stadt und der Landkreis Karlsruhe, der Enzkreis, die Region Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim und Heidelberg, der Rhein-Neckar-Kreis, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Nordschwarzwald mit Rastatt, Baden-Baden, Freudenstadt und Calw sowie die Vorderpfalz gehören.
In den späten Nachmittags- und Abendstunden wurden insgesamt 76 Arbeitgeber kontrolliert und dabei 311 Beschäftigte zu ihrem jeweiligen Arbeitsverhältnis befragt. Unterstützt wurde der Zoll von sechs Beamten der Landesfinanzverwaltung. Schwerpunkte der Prüfung waren die Einhaltung des Mindestlohnes von 9,19 Euro und die Ausländerbeschäftigung. Außerdem wurde kontrolliert, ob die Arbeitgeber ihre Servicekräfte und Köche richtig angemeldet haben und die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abführen.
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