Zigarettenklau wiegt besonders schwer
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Baumarkt-Reinigungskraft muss wegen gewerbsmäßigen Diebstahls eine Geldstrafe bezahlen
Maulbronn. Wegen eines „besonders schweren Falls des Diebstahls“, wie es in der Ankündigung des Amtsgerichts Maulbronn heißt, musste sich an diesem Donnerstag ein 69-Jähriger verantworten. Dabei handelt es sich um mindestens 22 Schachteln Zigaretten im Gesamtwert von rund 155 Euro, die der Mann aus einem Baumarkt im östlichen Enzkreis, wo er als Reinigungskraft angestellt gewesen war, entwendet hatte. Aber warum, dürfte sich der Laie nun sicherlich fragen, soll die Tat des Diebes bei einem solchen Betrag besonders schwerwiegend sein?
Die Antwort gab Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner. Ein Knackpunkt liege darin, dass der Angeklagte die Waren an mehreren Tagen geklaut habe – das bewiesen die Aufnahmen einer Überwachungskamera, die am 20., am 27. und am 29. November 2018 gemacht wurden. Es handle sich damit um gewerbsmäßigen Diebstahl – ein solcher fällt unter Paragraf 243 StGb: besonders schwerer Fall des Diebstahls –, mit dem sich der damalige Angestellte sozusagen eine „Einnahmequelle“ geschaffen habe. Eine solche ergebe sich aus juristischer Sicht nicht nur, wenn man zur finanziellen Verbesserung Geld stehle, sondern auch, wenn man durch regelmäßige Taten eigene Aufwendungen reduziere. Das sei hier der Fall. Erschwerend hinzu komme, dass der Marktbetreiber über eine längere Zeit vorher den Schwund der Schachteln bemerkt habe und ihm so ein Verlust von über 1000 Euro entstanden sei. Dem 69-Jährigen seien zwar auf dem Video nur drei Taten nachgewiesen worden, die Vermutung liege aber nahe, dass er schon vorher Zigaretten mitgenommen habe.
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