Wucher: Nicht nur der Kunde ist der Dumme
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Neuer Fall: Vom Geschäftsmodell profitiert die „Notrufzentrale“, der Handlanger muss sich hingegen vor Gericht verantworten
Maulbronn. Ein weiterer Fall von Wucher ist am Donnerstag vor dem Maulbronner Amtsgericht verhandelt worden. Der Prozess warf ein grelles Schlaglicht auf die dubiosen Geschäftemacher, die sich mit Hilfe des Internets Aufträge verschaffen, bei denen häufig eine Notlage der Kunden vorliegt.
Vor zwei Wochen berichtete unsere Zeitung ausführlich über die Masche, bei der Dienstleister für ihre Arbeit überhöhte Rechnungen stellen. Diese Art von Abzocke ist im Kommen, wie die Fallzahlen zeigen. Um Wucher im strafrechtlichen Sinn handelt es sich immer dann, wenn die Zwangslage eines Kunden ausgenutzt wird; für die juristische Einordnung ist der überhöhte Preis zweitrangig. Bei dem in dieser Woche verhandelten Fall zeigte sich, dass nicht nur der Kunde der Dumme ist, sondern auch der Handlanger, der für dubiose Geschäftemacher, die sich im Hintergrund halten, die Basisarbeit macht.
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