Wucher: Gericht stellt Verfahren gegen Rohrreiniger ein

Archiv

Angeklagter und sein Kollege verlangen statt der angemessenen 250 Euro knapp 2000 Euro – den Großteil davon bar auf die Hand.

Pforzheim (weg). Die Wege der Justiz sind manchmal wahrlich unerforschlich. So endete am gestrigen Mittwoch ein Prozess wegen Wucher vor Richter Patrick Stemler mit der Einstellung des Verfahrens gegen 50 gemeinnützige Arbeitsstunden. Der ursprüngliche Strafbefehl über eine neunmonatige Haft, ausgesetzt zur Bewährung, entfällt damit.

Dem jungen Mann, 23, der unter betrüblichem Gedächtnisverlust litt, warf Staatsanwältin Friederike Harfst vor, er habe am 27. Juni vergangenen Jahres, zusammen mit einem schon verurteilten Freund, ein verstopftes Rohr in einer Pforzheimer Wohnung gereinigt. Statt der angemessenen Kosten in Höhe von etwa 250 Euro habe der Angeklagte 1961 Euro verlangt.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen