Wortkarger Zeuge
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Im Paulus-Prozess soll es eine Frist für Beweisanträge geben
Karlsruhe (eki). Um den Prozess wegen der Tötung des Birkenfelders Simon Paulus noch in diesem Jahr zu Ende zu bringen, hat der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt für den nächsten Verhandlungstermin am 13. November die Festlegung einer Frist für mögliche Beweisanträge angekündigt. Eine solche Frist kann laut der Strafprozessordnung ab dem zehnten Verhandlungstag die bewusste Verschleppung eines Verfahrens durch das späte Einreichen von Beweisanträgen in Betracht verhindern. In den vergangenen Wochen hatte Ulrich Sommer, Verteidiger des 30-jährigen Hauptangeklagten, das mehrfach anberaumte Ende der Beweisaufnahme durch zahlreiche Anträge und terminbedingte Abwesenheiten immer wieder hinausgeschoben. Schmidt hatte bereits Ende September bei der Terminierung von sieben zusätzlichen Verhandlungstagen angekündigt, dass er spätestens am 19. Dezember ein Urteil verkünden wolle.
Der 30-Jährige muss sich wegen Mordes an Simon Paulus vor Gericht verantworten, hatte bei seinen Einlassungen allerdings seinem 42-jährigen Mitangeklagten die Schuld in die Schuhe geschoben.
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