Wohngeld-Betrug landet vor Gericht

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Richter stolpert über Aktenvermerk

Maulbronn. Zu Unrecht hat eine medizinische Fachangestellte 2015 einige Monate Wohngeld vom Landratsamt bezogen. Die 35-Jährige hatte „vergessen“, der Behörde zu melden, dass ihr damaliger Ehemann wieder einer geregelten Arbeit nachgeht. „Sie hatten zu dieser Zeit keinen Anspruch auf Wohngeld, der Schaden beträgt 1038 Euro“, stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Maulbronn fest. Dass dieser Betrug, der mit 20 Tagessätzen à 20 Euro per Strafbefehl geahndet werden sollte, das Gericht beschäftigte, liegt daran, dass die Frau Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Unter Tränen erklärte sie, dass ihr Ex-Mann eigentlich melden wollte, dass die Voraussetzungen für den Wohngeldantrag, den die Frau gestellt hatte, sich verändert haben. Und die Frau hat sich auch nicht gewundert, dass ihr Vermieter, der das Wohngeld direkt vom Amt bezogen hatte, keine Anstalten machte, mit einer Nachforderung wegen der Deckungslücke auf sie zuzukommen. Stattdessen hat sie im November 2015 einen Antrag auf „Weiterleistung und Erhöhung des Wohngelds“ gestellt mit dem Hinweis, dass ihr „Mann immer noch zu Hause“ sei. Aus diesem Aktenvermerk schloss Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner, dass die Frau nie vorgehabt habe, zu melden, dass ihr Mann zeitweise eine Arbeit gehabt habe. Er empfahl ihr, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen, weil die Tagessatzhöhe deutlich höher ausfallen könnte. Diesem guten Vorschlag kam die Frau nach.

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