Wildes Parken in Lienzingen

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Mühlacker-Lienzingen (pm). Das Parken an der Knittlinger Straße sei grundsätzlich nur dort verboten, wo es durch ein Verkehrszeichen so angeordnet ist, stellt die Stadtverwaltung in der Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, fest. Ein Parken auf beiden Seiten der Knittlinger Straße führe aufgrund der geringen Fahrbahnbreite dazu, dass ein zügiges Fahren dort nicht mehr möglich ist. Wenn ein Wert von drei Metern Restbreite der Fahrbahn unterschritten werde, gelte das gesetzliche Parkverbot, schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider. „Behinderungen im Gehbereich fallen ebenfalls unter dasselbe gesetzliche Parkverbot.“

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