„Wie wenn man einen Fußball tritt“
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Vor der Auswärtigen Großen Strafkammer muss sich ein Mann verantworten, der einen 40-Jährigen schwer verletzt haben soll
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes steht ein 27-Jähriger in Pforzheim vor Gericht.
Pforzheim (weg). Nein, ins Gesicht getreten hat der 27-jährige Angeklagte sein Opfer am 13. Dezember nicht. Das weiß er genau, sagt er. Aber er weiß, dass es ein „unglaublich heftiger Tritt“ war, „wie wenn man einen Fußball tritt“. Er hatte Angst, dass der Mann tot sein könnte, und wollte „nur noch weg“. Den Tritt habe sein Mittäter dem am Boden liegenden 40-Jährigen verpasst. In der später aufgesuchten Kneipe habe der hektisch seine Schuhe von den Blutspuren gereinigt. Der Mittäter und das Opfer indes sagten, dass es der Angeklagte war, der den Tritt verabreichte.
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