Wichtige Hecken niedergemäht
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Zum Umgang mit der Natur auf Ölbronner Gemarkung:
An vielen Stellen im Ölbronner Wald lassen sich zum Teil brutale Eingriffe in den Bewuchs feststellen. Wer erteilt die Erlaubnis, während der Vegetationszeit meterlanges Geäst abzuholzen und es nicht etwa sauber abzusägen, sondern mit dem Mähdrescher einfach niederzuwalzen? Gilt für Ölbronn der gesetzliche Schutz der Natur während der erst im Oktober endenden Vegetationszeit nicht? Ein solches Vorgehen kann auch nicht mit „Rückschnitt“ verharmlosend begründet werden.
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