Wettbüro: Stadt unterliegt vor Gericht
Archiv
Betreiber klagt gegen Vorgaben des Bebauungsplans – Ausschlusskriterien gegen Vergnügungsstätten hätten keine rechtliche Basis
Im Bemühen, den „Wildwuchs“ von Spielotheken und Wettbüros in der Innenstadt zu verhindern, hat die Stadt Mühlacker 2014 über Festsetzungen im Bebauungsplan neue Regeln aufgestellt. Diese drohen jetzt am Veto des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu scheitern.
In einem Haus an der Mühlacker Bahnhofstraße will ein Betreiber im ersten Stockwerk ein Wettbüro einrichten – und hat erfolgreich gegen die Ausschlusskriterien der Stadt geklagt. Foto: Eier
Mühlacker. Das Verfahren zieht sich seit Jahren hin, doch das Urteil ist vergleichsweise frisch. Bereits 2015 hatte ein Betreiber für ein Gebäude an der Bahnhofstraße beantragt, eine Wohnung im ersten Stock in ein Wettbüro umzuwandeln, und war zunächst an den Vorgaben des Bebauungsplans gescheitert. Darin ist unter anderem festgelegt, dass einschlägige Betriebe – Spielhallen, Wettbüros und Internetcafés – nur dann zulässig sind, wenn sich im Umkreis von 150 Metern nicht bereits ein ähnliches Angebot befindet.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen