Wert des Diebesguts bereitet Kopfzerbrechen
Archiv
Goldbäder-Prozess: Gericht rechnet nach und reduziert die strafrechtlich relevante Schadenshöhe von 670000 auf 300000 Euro
Pforzheim/Enzkreis. Die Angeklagten im Prozess um gestohlene goldhaltige Stanzabfälle und Flüssigkeiten haben am gestrigen Verhandlungstag zu 100 Prozent von der akribischen Rechenarbeit der Auswärtigen Großen Kammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim profitiert. Der Vorsitzende Richter Andreas Heidrich korrigierte die ursprünglich angeklagte Schadenshöhe von rund 670000 Euro um mehr als die Hälfte nach unten. Die strafrechtlich relevante Summe beläuft sich nun auf rund 300000 Euro und damit auf den Betrag, auf den die drei geständigen Angeklagten selbst den Wert ihres Diebesgutes beziffert haben.
Von Anfang Oktober bis Mitte Dezember 2016 soll die Bande mindestens 16 Kanister mit je 30 Liter Flüssigkeit aus Goldbädern sowie über 250 Kilo goldhaltiger Stanzabfällen bei einem Hersteller von Präzisionsteilen aus dem Enzkreis entwendet haben. Beteiligt sollen vier Männer gewesen sein: zwei Mitarbeiter des bestohlenen Unternehmens, ein Selbstständiger, der die Beute übernommen und in seinem eigenen Betrieb weiterverarbeitet hat, sowie ein Helfer, der die Fahrzeuge für den Transport besorgt haben soll.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen