Wenn der Wäscheständer fliegt

Archiv

Nachbarschaftsstreitigkeiten landen vor Gericht – 57-Jährige sitzt auf der Anklagebank

Enzkreis (weg). Nachbarschaft kann man sich ebenso wenig aussuchen wie Verwandte. Das kann unter Umständen betrüblich sein, wie schon Schiller wusste: „Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Da gibt es nun zwei Nachbarn in einer Enzkreis-Gemeinde, die einander alles andere als grün sind. Wer von den beiden nun der „böse“ Nachbar ist, will seit Mittwoch die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe, Außenstelle Pforzheim, herausfinden.

Auf der Anklagebank sitzt die 57-jährige Beschuldigte. Seit September vergangenen Jahres lebt sie in einem psychiatrischen Krankenhaus. Schuld an diesem unfreiwilligen Wohnortwechsel ist die Familie von nebenan. Denn diese habe ganz ungeheuerliche und unwahre Dinge über die 57-Jährige bei der Polizei angezeigt. Oberstaatsanwalt Harald Lustig listete sie in der Anklageschrift auf: Am 6. Januar vergangenen Jahres habe die Frau einen Wäschetrockenständer aus dem Fenster des Obergeschosses ihres Hauses auf den Nachbarn geworfen. Das hätte, wenn er denn getroffen hätte, zu erheblichen Verletzungen führen können. Am 25. Januar in der Nacht habe sie des Nachbarn Auto einen langen Kratzer verpasst. Am 3. Februar habe sie mit einem Gehstock erst auf des Nachbarn Rücken, dann auf seinen Kopf eingeschlagen, was zu Schädelprellungen und Blutergüssen geführt habe. Im September habe sie Schottersteine auf sein Auto geworfen, wenige Tage darauf Schrauben vor seinen Lastwagen gelegt, so dass die Reifen nach kurzer Fahrt platt waren. Und immer wieder habe sie die Familie übel beschimpft.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen