Wechselfristen gelten trotz Corona
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Die Fußball-Saison 2020/21 ist offiziell beendet, womit die Amateur-Vereine den Blick in Richtung Zukunft richten und den Kader aufpolieren können. Allerdings gelten auch in diesem Jahr feste Regeln bei Spielertransfers. Die Verbände leisten Aufklärungsarbeit.
Pforzheim/Enzkreis. Die Fußballsaison 2019/20 ist nach dem Beschluss beim außerordentlichen Verbandstag zur frühzeitigen Beendigung sowohl im Bereich des Württembergischen (wfv) als auch des Badischen (bfv) Verbands Geschichte (unsere Zeitung hat berichtet). An diesem Mittwoch hat nun offiziell die Spielzeit 2020/21 begonnen. Damit richtet sich der Blick also in die Zukunft, insbesondere deshalb, weil die Landesregierung mit der jüngsten Neufassung der Corona-Verordnung, wonach wieder Sport mit Körperkontakt erlaubt ist, die Grundlage für die neue Saison geschaffen hat.
Noch ist zwar unklar, wann der Spielbetrieb wieder aufgenommen wird, doch im Hintergrund müssen die Vereine dennoch am Kader für die neue Saison feilen.Archivfoto: Huber
Inzwischen ist auch klar, dass sie von der Oberliga abwärts bis zu den Landesligen am 22. und 23. August beginnen soll. Der Zeitpunkt, wann in den Klassen darunter erstmals wieder eine Partie angepfiffen wird, muss hingegen noch ausgelotet werden. Im Raum stand zuletzt, dass es im September so weit sein könnte. Doch trotz eines Rests an Ungewissheit: Auf die Runde vorbereiten müssen sich die Vereine so oder so. Auch deshalb, weil für die Wechselperiode bei den aktiven Herren, Frauen sowie in der Jugend klare Vorgaben gelten. Prinzipiell darf beispielsweise nur zu bestimmten Fristen sowohl im Sommer als auch Winter gewechselt werden, doch in diesem Jahr gelten wegen der langen Pause durch die Pandemie etwas andere Regeln. Die beiden Verbände klären darüber auf.
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