„Wasser macht nicht vor Ortsgrenzen halt“
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Landratsamt informiert Gemeinden über neues Wassergesetz, das Bürger unter anderem vor Überschwemmungen schützen soll
Wiernsheim/Enzkreis. „Wir wollen verhindern, dass Bürger glauben, das Wasser fließt nur über Wiesen und Felder“, erklärt Angelika Groß, die im Landratsamt Enzkreis für Gewässer und Abwasser zuständig ist. „Wasser macht nicht vor Orts- oder Gemeindegrenzen halt.“ Diese Erfahrung hätten beim Juni-Hochwasser im vergangenen Jahr viele Menschen machen müssen. Im Mittelpunkt des „Gewässernachbarschaftstags“ in Wiernsheim, zu dem das Landratsamt Enzkreis Vertreter der Kreisgemeinden eingeladen hatte, stand das neue Wassergesetz, das seit dem 1. Januar 2014 gilt. „In Städten und Gemeinden gibt es neuerdings festgelegte Überschwemmungsgebiete“, erläutert Groß das neue Gesetz. „Das sind solche Bereiche, die besonders hochwassergefährdet sind.“ Dort dürfe neuerdings nicht mehr gebaut werden. Bewohner, die schon Häuser in Überschwemmungsgebieten hätten, müssten über drohende Gefahren aufgeklärt werden, damit sie entsprechende Maßnahmen ergreifen könnten. Auf der Internetseite www.hochwasserbw.de seien innerörtliche Überschwemmungsgebiete auf Gefahrenkarten eingezeichnet. Eine weitere Neuerung im neuen Wassergesetz seien Gewässerrandstreifen innerhalb von Ortschaften. Von der Böschungsoberkante eines Gewässers, also dem Punkt, an dem die Schräge des Ufers waagrecht werde, so die Mitarbeiterin des Landratsamts, dürfe jeweils auf fünf Metern Breite nicht neu gebaut werden. Ebenso dürften dort keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden. „Außerorts hat dies, allerdings in einer Breite von zehn Metern, vorher schon gegolten und gilt weiter“, so Groß. Neu sei hier nun, dass in einer Breite von fünf Metern von der Böschungsoberkante weg nicht mehr gedüngt werden dürfe. „Die Landwirte, die Felder neben Gewässern bewirtschaften, protestieren dagegen und beklagen Einbußen bei ihrer Ernte.“ Das könne sie zwar verstehen, doch die Überschwemmung im vergangenen Jahr habe bestätigt, dass das neue Gesetz seine Berechtigung habe.
Angelika Groß vom Landratsamt Enzkreis steht am Kreuzbach in Iptingen und beschreibt den Teilnehmern des Gewässernachbarschaftstags die Auswirkungen des Hochwassers im Juni 2013. Foto: Huber
Nicht von diesen Regeln betroffen seien sogenannte kleine Gewässer mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. „Darunter fallen zum Beispiel Straßen- oder Drainagegräben“, so die Gewässerexpertin. Diese kategorisiere das Landratsamt und fasse sie in Gewässerkarten ab.
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