Warenhandel mit Maggi im Knast

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Gefängniswärter steht wegen Bestechlichkeit vor Gericht – Häftling bringt den Fall ins Rollen

Maulbronn. „Wir sind Beamte. Wir nehmen nichts an, nicht mal Vernunft.“ So lautet ein despektierlicher Beamtenwitz. Aber Ähnliches schien Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner in der Verhandlung am gestrigen Dienstag durch den Kopf gegangen zu sein angesichts der Verteidigungshaltung des Angeklagten. Der 60-jährige Justizvollzugsbeamte ist der Bestechlichkeit angeklagt. Vorgeworfen wird ihm von Anklagevertreter Franz-Robert Rösch, dass er mehrfach Waren für Gefangene ins Heimsheimer Gefängnis gebracht habe und dafür als Gegenleistung Tabak bekommen hätte.

Unter den „Mitbringseln“ des Beamten befanden sich Hefe und Maggi-Würze. Beides streng verboten. Denn: Mit Hefe lässt sich Alkohol herstellen und Maggi ist in Glasflaschen abgefüllt, die im „Bau“ ebenfalls strengstens untersagt sind. Ohnehin ist es den Mitarbeitern des Gefängnisses strikt verboten, den Insassen irgendwelche Waren auszuhändigen oder von ihnen etwas entgegenzunehmen. Kein Geschäft also, welcher Art es auch immer sei. Als Zeuge sagte gestern der Sicherheitsbeauftragte der Haftanstalt aus. Ein Häftling habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass der Angeklagte anderen Gefangenen regelmäßig Waren auf Bestellung liefere. Das habe er mit eigenen Augen gesehen. Der Zeuge bat den Mann daraufhin, ebenfalls eine – natürlich fingierte – Bestellung aufzugeben. Der bestellte also Steaks, Whisky, Hefe und Maggi. Als der Angeklagte tags darauf seinen Dienst antrat, empfingen ihn Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Seine Tasche wurde untersucht. Inhalt: Rindfleisch, Hefe, Pommes frites, Kräuterbutter und Maggi.

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