Wanderdealer wandert ins Gefängnis

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24-jähriger Litauer muss teuer für seine Naivität bezahlen – Auf Prügel folgt die Freiheitsstrafe

Pforzheim (weg). Außer dem Verlust von zwei Zähnen und einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten hat dem 24 Jahre alten Angeklagten aus Litauen seine Tätigkeit als „Wanderdealer“ nichts eingebracht. In dieser Woche musste sich der Mann vor der Auswärtigen Großen Strafkammer unter dem Vorsitz des Richters Hermann Meyer wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Erster Staatsanwalt Marco Maier warf dem Angeklagten, der nach dem Abitur eigentlich Sozialpädagogik studieren wollte, vor, dass er als Mitglied einer litauischen Bande von Dezember 2010 bis März 2011 Heroin an Pforzheimer Abnehmer verkauft haben soll. Da der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte, konnte die Verhandlung, die drei Tage dauern sollte, zügiger als geplant beendet werden. Was nicht zuletzt, wie Richter Meyer hervorhob, an den ausgewogenen Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers Volker Fabriz lag. Maier hatte vier Jahre und fünf Monate beantragt, der Verteidiger auf vier Jahre plädiert. Wie der junge Mann berichtete, hatte er die Studiengebühren nicht aufbringen können und daher verschiedene Jobs angenommen. Verlockend schien ihm schließlich ein Angebot, als Schlosser in Deutschland zu arbeiten und etwa 1200 Euro monatlich verdienen zu können.

Heroin in Erdbunkern versteckt

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