Waffen nicht sicher aufbewahrt

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Mann fühlt sich durch Strafbefehl zu hart bestraft, nimmt aber vor Gericht seinen Einspruch zurück

Maulbronn. Weil er Waffen zu Hause so aufbewahrt hatte, dass jemand anderes an sie hätte herankommen können, musste sich am Donnerstag ein 46-Jähriger vor dem Amtsgericht Maulbronn verantworten. „Vorsätzlicher Verstoß gegen Aufbewahrungsbedingungen“ heißt die Straftat, deretwegen der Mann einen Strafbefehl über 50 Tagesätze zu jeweils 30 Euro erhalten hatte. Weil er dagegen Einspruch einlegte, stand er nun vor Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner. Auf die Dienste eines Rechtsanwalts hatte er verzichtet.

Wie Staatsanwalt Dr. Lars Jaklin aus seiner Anklageschrift verlas, waren im Oktober 2017 in der Wohnung des Mannes von zwei Kontrolleuren des Landratsamts zwei halbautomatische Kurzwaffen und eine halbautomatische Langwaffe unverschlossen in Taschen und einem Koffer entdeckt worden. Ebenfalls nicht eingeschlossen gewesen sei die Munition, die in einer Kiste gefunden worden sei, so der Staatsanwalt. Weil dadurch die Möglichkeit bestand, dass andere Personen, konkret: die in derselben Wohnung lebende Mutter des Mannes, Zugriff auf die Waffen hatten, hatte der Eigentümer, der seit rund 30 Jahren Mitglied eines Schützenvereins ist, den Strafbefehl bekommen. Aber den akzeptierte er nicht – zum einen wegen der Höhe der Tagessätze und des Einzugs seiner Waffen und zum anderen, weil er sich nicht schuldig fühlte.

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