Vorbestrafter schlägt wieder zu
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Ex-Freundin „wie einen Stallhasen im Genick gepackt“
Maubronn/Mühlacker. Keinen Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit eines anderen hat ein 26-Jähriger aus dem nördlichen Enzkreis gezeigt. Wenige Monate, nachdem er wegen gefährlicher Körperverletzung eine sechsmonatige Haftstrafe abgesessen hatte, schlug er am 5. November 2012 ein weiteres Mal zu. Diesmal traf es seine Ex-Freundin, die ihn kurz zuvor verlassen hatte und nach Mühlacker zurückgekehrt war. Richter Dr. Bernd Lindner verurteilte ihn zu vier Monaten Haft.
Eigentlich hätten sie gestern Jahrestag feiern können, die 18-jährige Auszubildende und der Angeklagte. Denn genau vor zwei Jahren wurden sie ein Paar. Inzwischen sind sie jedoch getrennt und trafen sich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Alexandra Steinmetz, warf dem 26-Jährigen vor, er habe seiner früheren Partnerin ohne Grund zwei kräftige Ohrfeigen verpasst und den Hals zugedrückt. Die Ohrfeigen gab der Angeklagte zu und führte als Auslöser die Untreue seiner Ex ins Feld. Dass sie ihn angeblich während seiner Inhaftierung betrog, habe er ihr verziehen. Doch kurz nach seiner Entlassung im Sommer 2012 sei sie erneut fremdgegangen, und nachdem sie ihn im Oktober verlassen hatte, sei sie für einige Tage untergetaucht und weder für ihn noch für ihre Eltern erreichbar gewesen. Mit der Anzeige versuche seine Ex, ihm eine reinzuwürgen, sie hasse ihn wie die Pest, seit er ihrer Mutter Einzelheiten über ihren Lebenswandel erzählt habe.
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