Vom Umgang mit Terroristen

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Pforzheim (pm). Gilt der Satz „Recht schafft nicht unbedingt Gerechtigkeit“? Im Rahmen einer neuen Reihe geht die Ethikbeauftragte der Hochschule Pforzheim, Professorin Dr. Simone Harriehausen, der Frage nach, ob das Strafrecht Leitlinien zum „richtigen Handeln“ bietet. Am kommenden Dienstag, 29. April, fragt der ehemalige Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ab 19 Uhr im Hörsaal W2.3.01 an der Hochschule Pforzheim „Wie gehen wir mit Terroristen um?“. Der Jurist war Anklagevertreter in den Prozessen gegen die Rote Armee Fraktion. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Hat die Gesellschaft angemessen auf die Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) reagiert? In verschiedenen Funktionen war Klaus Pflieger an der Aufklärung der terroristischen Gewalt in der Bundesrepublik beteiligt. Der Jurist arbeitete maßgeblich an der Anklageschrift gegen Vertreter der zweiten Generation der RAF. Er war Anklagevertreter im Prozess gegen Peter-Jürgen Boock und in weiteren RAF-Prozessen. Er untersuchte den Tod der Hauptangeklagten der RAF in Stammheim. Klaus Pflieger, der seine juristische Karriere 1975 in Stuttgart als Richter begann, war von 2001 bis 2014 Generalstaatsanwalt in Karlsruhe und für die Verfolgung links- und rechtsextremistischer Straftaten zuständig.

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