Volksverhetzung: Verurteilung im zweiten Anlauf

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Verfahren wegen Kommentaren auf Facebook wird wegen Formfehlers neu angesetzt – 50-Jähriger erneut schuldig gesprochen

Pforzheim (weg). Neuer Termin, selbes Urteil: In einem Verfahren wegen ausländerfeindlicher Hetze ist ein inzwischen 50-jähriger Tätowierer aus Pforzheim erneut verurteilt worden. Der erste Richterspruch vom November 2016 war wegen eines Formfehlers aufgehoben worden.

„Durchladen, anvisieren und – platsch, zwischen die Augen.“ Das, so fand ein inzwischen 50 Jahre alter Pforzheimer Tätowierer am 6. Dezember 2015, sei die angemessene Reaktion auf verzweifelte Flüchtlinge an der mazedonischen Grenze. Einer von ihnen war hier kurz zuvor ums Leben gekommen, und Angst und Wut der Festsitzenden entlud sich in Geschrei und wildem Gestikulieren. Ein Video der Situation war ins Netz gestellt worden. Auf der Facebook-Seite „Zeig Flagge Deutschland“ gab es Ratschläge zur Deeskalation: Die Menschen abends mit eiskaltem Wasser übergießen, mit dem Inhalt mehrerer Löschzüge, und keine Nahrungsmittel geben. Nach ein paar Tagen wären alle lammfromm, empfahl ein Mann. Dem Tätowierer war das nicht genug: „Abballern, das ganze parasitäre Pack“, meinte er. Das wäre die „totale Endlösung“.

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