Volksverhetzung: Angeklagte erscheint nicht
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Einspruch verworfen
Pforzheim (weg). „Sexie-Maus“ muss 2100 Euro Strafe zahlen. 70 Tagessätze zu je 30 Euro. Sexie-Maus hat nämlich in ihrem Internet-Forum, wo sie unter diesem hübschen Namen Meldungen und Meinungen von sich gibt, auf einen Link hingewiesen, in dem eine der Justiz namentlich bekannte Dame unter anderem den Holocaust als „die größte Lüge der Geschichte“ bezeichnet. Die Justiz bezeichnet solche Äußerungen als „Volksverhetzung“ – und bestraft sie. Sexie-Maus bekam also einen Strafbefehl über die oben angeführte Summe. Gegen den legte sie Einspruch ein.
Am Mittwoch sollte der Fall vor Amtsrichterin Stephane Ambs verhandelt werden. Sexie-Maus kam aber nicht. Alle anderen waren da; Richterin, Staatsanwältin, Protokollantin, ein Zeuge. Daher wurde der Einspruch verworfen. Richterin Ambs vermutet, dass Sexie-Maus demnächst die nächsthöhere Instanz anrufen wird.
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