Vogelgrippe verschont bisher Region

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Stallpflicht hat dennoch oberste Priorität – Maßnahmen müssen konsequent eingehalten werden

Enzkreis (pm). Die Vogelgrippe sei in der Region bisher nicht aufgetreten, teilt das Landratsamt Enzkreis mit. Anderswo ist die Lage weniger erfreulich: Die Vogelgrippe hat zwischenzeitlich elf Bundesländer erreicht. Während in Baden-Württemberg (Bodenseeregion) nach wie vor nur Wildvögel betroffen sind, treten im Norden der Republik zunehmend auch Fälle in Nutzgeflügelhaltungen auf. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 17. November eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Im Enzkreis ist die Stallpflicht seit dem 22. November in Kraft, so dass alles in Gefangenschaft gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Stall bleiben muss. Die Ställe müssen ganz geschlossen sein. Alternativ können die Tiere auch unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, gehalten werden.

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