Verwerten statt verbrennen
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Pflanzliche Abfälle und ihre Entsorgung: neue Vorgaben
Mühlacker (pm). Die Stadt Mühlacker weist darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle, dazu zählen Baum- und Heckenschnitt, nur noch in Ausnahmefällen zugelassen werden kann. Bisher sei dies im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen und nach Anmeldung bei den Kommunen möglich gewesen, doch inzwischen gälten neue gesetzliche Vorgaben. Demnach habe die Abfallverwertung absoluten Vorrang vor einer Beseitigung, also auch vor dem Verbrennen.
Im Enzkreis sei bei pflanzlichen Abfällen eine Verwertung zum Beispiel über die Häckselplätze möglich. Ein Verbrennen könne in Zeiten einer weltweiten Klimaerwärmung nur noch in Ausnahmefällen erlaubt werden. Wer Entsprechendes plane, müsse dies weiterhin bei der Ortspolizeibehörde im Vorfeld anzeigen. Wer gegen die neue Rechtslage verstoße, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Traditionsfeuer und angemessene Grillfeuer fielen nicht in die Kategorie Abfallverbrennung.
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