Vertreter des Landratsamts dürfen aufs Grundstück

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Mühlacker/Enzkreis (pm). Ab Anfang April werden Mitarbeiter des Vermessungsamtes Enzkreis in und um Mühlacker unterwegs sein, um wichtige Vermessungspunkte neu zu bestimmen. Die Vermesser dürfen dazu laut Vermessungsgesetz auch private Grundstücke betreten, wenn sich dort ein solcher Punkt befindet. Die Arbeiten kosten den Grundstückseigentümer nichts, sie sind Teil einer Umstellung des Liegenschaftskatasters. Wer Fragen zur Vermessung hat, kann sich an Hans-Martin Walch vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt wenden. Er ist telefonisch unter der Nummer 07231/3081933 oder per E-Mail unter Hans.Martin.Walch@enzkreis.de zu erreichen.

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